Bitte beachten Sie: Notfall bedeutet auch Notfall!
Es gilt: Notreparaturen in den Mietwohnungen dürfen nur beauftragt werden, wenn dies dringend erforderlich ist. Darunter fallen keine Reparaturen eines Mangels.
Überlegen Sie sorgfältig, ob die Beauftragung einer Notreparatur wirklich verhältnismäßig ist. Dies ist maßgeblich für die Verteilung der Kosten. Auch wenn die Heizung an einem Wochenende
ausfällt, dann ist dies kein Grund für die Beauftragung eines Notdienstes!
Voraussetzungen für einen Notfall
-
Es muss sich um einen echten Notfall handeln,
-
weder der Vermieter noch eine andere zuständige Person (z.B. Hausverwaltung, Hausmeister) ist kurzfristig (z.B. nachts, am Wochenende)
zu erreichen,
-
und schnelles Handeln ist unbedingt dringlich erforderlich - würden nicht sofort Maßnahmen eingeleitet, dann könnte sich der Schaden vergrößern
(z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder auch bei einem Unwetter). Hier greift die Schadenminderungspflicht des Mieters.
Beispiele:
-
Warmwasserversorgung: Der Ausfall (auch am Wochenende) ist im Allgemeinen kein ausreichender Grund für die Beauftragung eines Notdienstes.
Zumutbar ist, dass heißes Wasser einige Tage auf dem Herd bereitet wird.
-
Heizungsausfall: Der Ausfall der Heizung rechtfertigt äußerst selten die Beauftragung eines Notdienstes. Es ist zumutbar, dass man sich mit
Radiatoren behilft, die Reparatur vom Vermieter einfordert.
-
Verstopfungen Abflüsse, Rohre: Tritt als Folge einer Verstopfung Abwasser über die Spüle bzw. Toilette aus (Rückstau) und verursacht eine
Überschwemmung, die in Ihrer bzw. anderen Wohnungen zu weiteren Schäden führen kann, so ist die Beauftragung eines Notdienstes selbstverständlich nötig. Hier greift die
Schadenminderungspflicht des Mieters.
-
Keller unter Wasser: Auch hier greift die Schadensminderungspflicht des Mieters, ein Notdienst ist zu beauftragen.
Unsere festen Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten, während den Wochenenden und
Feiertagen stehen Ihnen folgende Firmen zur Verfügung:
Standort Uelzen
Sanitär:
Aevermann GmbH, Uelzen
Tel:
0581-77029
Johnny Beusse, Suhlendorf
Tel.: 05820-1435
Elektrik:
Peter Feller, Uelzen
Tel.:
0581-3892136
Standort Salzwedel
Sanitär:
Hilmar Krüger GmbH & Co. KG, Salzwedel
Tel: 03901-422420
Elektrik:
Elektro-Klupsch, Salzwedel
Tel.: 03901-422342
Standort Berlin
Hetzer Immobilien GmbH
Kaier-Wilhelm-Str. 17, 12247 Berlin
Tel.: 030 74304670