Energieausweis - Was ist zu beachten?

Generell ist es nicht mehr gestattet, Immobilien ohne einen gültigen Energieausweis zu verkaufen. Ein Energieausweis muss schon bei der ersten Besichtigung vorliegen. Es ist allerdings entscheidend, welchen Energieausweis Sie benötigen. Es gibt einen bedarfs- und einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Vorgaben beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

In einem Energieausweis muss das Baujahr, die Effizienzklasse, der Energieträger für die Heizung im Gebäude und der Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert angegeben werden.

 

Bei einem verbrauchsorientierten Ausweis wird angegeben, wieviel Energie die Bewohner der Immobilie jährlich verbraucht haben.

 

Der deutlich umfassendere Bedarfsausweis basiert hingegen auf die wichtigsten Eckdaten wie z.B. Baujahr, Angaben zum Gebäudetyp, Bauunterlagen und technische Daten. Aufgrund dieser Angaben wird der Energiebedarf berechnet und im Energieausweis angegeben.

 

Im Energieausweis ist ein Ampelsystem der Effizienzklassen zu finden. Wenn der Pfeil in den grünen Bereich zeigt, ist mit einem geringen Energieverbrauch zu rechnen. Im gelben Bereich gibt es Verbesserungsmöglichkeiten und bei einem Pfeil im roten Bereich muss man sich auf hohe Energiekosten oder eine grundlegende Sanierung einstellen.

 

Der Energieausweis oder eine Kopie muss dem Käufer oder dem Mieter nach Vertragsabschluss zugestellt werden.

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